Ein neues Urteil des Bundessozialgerichts Kassel bestätigt die Rechtsauffassung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Protonentherapie bei Brustkrebs (Mammakarzinom). Gegen diese Rechtsauffassung hatte interessanter Weise das Bundesgesundheitsministerium durch alle Instanzen geklagt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Entscheidung, eine Protonentherapie bei Brustkrebs aus dem Katalog der Leistungen der gesetzlichen
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